wenn man schon bescheid bekommen hat daß das erziehungsgeld für das zweite erziehungsjahr komplett gezahlt wird von 307 euro und man jetzt gehört hat (weiß nicht ob es stimmt(, daß sie die einkommensgrenzen herabgesetzt haben, kann dann da noch was gerüttelt werden? also ich meine kann ich dann noch weniger bekommen oder das erziehungsgeld ganz gekürzt bekommen? mache mir gedanken, weil wir auf das geld echt angewiesen sind. oder zählt der geburtstag des kindes und für die frauen wo es schon bewilligt ist durch bescheid, ändert sich eh nichts mehr? danke und liebe grüße claire
Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 13:34