Mein vorraussichtlicher Entbindungstermin wird Mitte Oktober 2003 sein. Ich möchte danach für 1 Jahr Erziehungsgeld beantragen. Nun liest man überall, dass das Einkommen des Geburtsjahres (also 2003) für das 1. Erziehungsjahr berücksichtigt wird. Ich benötige das Erziehungsgeld aber im Jahr 2004, da mein Mutterschutz erst Mitte Dezember 2003 endet. Man kann doch nicht mein ganzes Gehalt von 2003 miranrechnen, wenn unser Kind Ende des Jahres geboren wird. Im nächsten Jahr habe ich definitiv kein eigenes Einkommen, da ich ja Elternzeit nehme. Ist es richtig, dass mein ganzes Einkommen von 2003 berücksichtigt wird, wenn ich Elternzeit ab Dezember 2003 nehme? Irgendwie ziemlich ungerecht...
Mitglied inaktiv - 05.05.2003, 13:17
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im
1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche
Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den
Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im
folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das
Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr
zugrunde zu legen.
Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen,
dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder
vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen.
Maßgebend ist das Einkommen der nicht dauernd getrennt
lebenden Eltern, auch wenn sie unverheiratet sind,
und ebenso das Einkommen des Elternteils und seines
Lebenspartners.
Es handelt sich dabei um steuerrechtliche Nettobeträge.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2003
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo!
Du brauchst keine Angst haben.
Ich befinde mich gerade in Elternzeit und Dein Gehalt vor der Geburt spielt garkeine Rolle, es sei denn, Du hast während der Elternzeit einen Teilzeitjob. Bei mir wurde das Mutterschaftsgeld der KK und das Gehalt meines Mannes angerechnet, sonst nichts.
Mitglied inaktiv - 05.05.2003, 20:59