Hallo Frau Bader, ich erwarte im Oktober mein 1. Kind. Ich lebe mit dem Vater des Kindes nicht zusammen/nicht verheiratet, wir möchten aber trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind. Kann ich dadurch Probleme mit dem Erziehungsgeld bekommen, bzw. wird dann mein oder sein oder unser "gemeinsames" Einkommen für die Berechnung zugrundegelegt? Schliesslich ist mein Einkommen viel niedriger, wir leben getrennt und ich sorge für das Kind überwiegend alleine. Grüße, Sandra
Mitglied inaktiv - 27.09.2002, 22:38