Liebe Frau Bader,
meine Tochter wird Ende Juli 1 Jahr alt. Wir haben in den letzten 5 Jahren im Ausland gelebt, werden aber im August wieder nach Deutschland zurückkehren. Kann man auch für das 2 Lebensjahr noch Erziehungsgeld beantragen?
mfg
Karin
Mitglied inaktiv - 28.06.2002, 17:30
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Liebe Karin,
Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie
• einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten,
• das Personensorgerecht für das Kind haben,
• das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2002