1. Sieht der Anspruch auf Elternzeit und Erziehungsgeld im dritten Lebensjahr des Kindes genauso wie im 1.u. 2. Lj. aus? 2. Wir wohnen in getrennten Wohnungen, können wir gemeinsames Sorgerecht für das Kind beantragen, und kann das Kind den Familiennamen des Vaters tragen, ohne daß sein Verdienst auf das Erziehungsgeld herangezogen wird und uns eine eheähnliche Lebensgemeinschaft "unterstellt" wird? Vielen Dank für die Beantwortung K. Stolze
Mitglied inaktiv - 20.01.2002, 11:26