Sehr geehrte Frau Bader,
ich plane in der naher Zukunft ein Baby zu bekommen. Vorab stellen sich mir nur einige wichtige Fragen. Ich bin im Außendienst angestellt. Mein Fixum liegt netto bei 960 € zzgl. erhalte ich je nach Monatsumsatz Provision auf das Fixum. Mal liege ich bei 1600 € ein anderen Monat liege ich unter der Umsatzgrenze und bekomm nur das Fixum. Wie wird in meinem Fall das Elterngeld berechnet.
Ich freue mich jetzt schon auf ihre Antwort.
mfg
Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 19:53
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Erwerbseinkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Von dem Bruttoeinkommen sind bei nichtselbständiger Arbeit zunächst Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuziehen, wie sie sich aus der jeweiligen Lohn- oder Gehaltsbescheinigung ergeben. Da sich das Elterngeld am tatsächlich verfügbaren Erwerbseinkommen orientiert, berücksichtigt es darüber hinaus den Wegfall der erwerbsbedingten Aufwendungen nach der Geburt durch einen Abzug. Dieser wird in Höhe eines Zwölftels des im Rahmen der Steuer zugunsten des berechtigten Elternteils berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrags pauschaliert und beträgt knapp 77 Euro monatlich.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.01.2010
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Sehr geehrte Frau Bader,
bei einem Punkt konnte ich Ihnen leider nicht folgen. Wie genau ist das mit den erwerbsbedingten Aufwendungen gemeint? Seh ich das richtig das mein Kilometergeld als Aufwendung zu betrachten ist? Falls nicht könnten Sie mir diesen Punkt genauer erläutern?
Ich danke Ihnen schon vorab für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße sendet,
MB
Mitglied inaktiv - 27.01.2010, 16:51