Frage: erziehungsgeld

hallo mein mann verdient im jahr ca 70.000 dm brutto,bekommen wir trotzdem erziehungsgeld?wenn ja wieviel ca. vielen dank für eine schnelle antwort vivien

Mitglied inaktiv - 09.09.2001, 18:30



Antwort auf: erziehungsgeld

Liebe Vivien, Je Kind beträgt das Erziehungsgeld maximal 600 DM im Monat. Das Erziehungsgeld entfällt bei Überschreitung folgender Einkommensgrenzen, bei denen es sich nicht um Brutto- oder Nettobeträge, sondern um durch das Bundeserziehungsgeldgesetz besonders bestimmte Einkommensgrenzen handelt. In den ersten sechs Lebensmonaten: · 100.000 DM im Jahr für Ehepaare mit einem Kind · 75.000 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Ab dem siebten Lebensmonat: · 29.400 DM im Jahr für Ehepaare · 23.700 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Diese Grenzen werden je weiteres Kind um 4.200 DM angehoben. Bei unverheiratet zusammenlebenden Eltern werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die gesetzlichen Grundlagen zum Erziehungsgeld finden Sie im Bundeserziehungsgeldgesetz Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2001



Antwort auf: erziehungsgeld

Hallo, ich hätte auch gern eine Antwort auf die Frage von Vivien. Wann und wo muß man das Erziehungsgeld beantragen. Danke.

Mitglied inaktiv - 13.09.2001, 11:41



Antwort auf: erziehungsgeld

Hallo Frau Bader. Wir erwarten unser 3. Kind. Da ich jetzt "nur" Hausfrau bin, möchte ich doch gern wissen, ob die Erziehungszeit für das 3. Kind auch für die Rente angerechnet wird? Bei den ersten beiden Kindern werden ja 3 Jahre pro Kind angerechnet, da ich im Erziehungsurlaub war, oder? Vielen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 13.09.2001, 12:25



Antwort auf: erziehungsgeld

Hallo Frau Bader. Wir erwarten unser 3. Kind. Da ich jetzt "nur" Hausfrau bin, möchte ich doch gern wissen, ob die Erziehungszeit für das 3. Kind auch für die Rente angerechnet wird? Bei den ersten beiden Kindern werden ja 3 Jahre pro Kind angerechnet, da ich im Erziehungsurlaub war, oder? Wo muß die Rente beantragt werden? Vielen Dank im Voraus!

Mitglied inaktiv - 13.09.2001, 12:30



Antwort auf: erziehungsgeld

Also, das is so: In den ersten 6 Mon. gilt die Eikommensgrenze von 100.000 DM für Verheiratete, wer drunter liegt bekommt 600 DM. Ab dem 7. Monat liegen die Einkommensgrenzen für Verheiratete bei 29400 DM und bei Alleinerziehenden bei ca. 23700 DM. Hast du schon Kinder erhöht sich die Enkommensgrenze um 4200 DM pro Kind. Ciao Sweety P.S. Erziehungsgeldantrag kannst du beim Jugensamt abgeben, die leiten es dann an das Amt für Versorgung und Soziales des jeweiligen Bundeslandes weiter ( so wars jedenfalls bei mir).

Mitglied inaktiv - 18.09.2001, 08:32



Antwort auf: erziehungsgeld

Liebe SAbine, wo sich die Erziehungsgeldstelle in IHrem Bundesland befindet, erfahren Sie auf der Stadtverwaltung im Rathaus. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2001



Antwort auf: erziehungsgeld

Liebe Sabine, nein, es werden auf jeden FAll drei Jahre angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2001



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