Hallo,
hat man weiterhin Anspruch auf Erziehungsgeld im zweiten Jahr, wenn der Lebensgefährte bald arbeiten gehen wird und ungefähr
2500 Euro brutto verdient?
Oder auf was kommt es an, Erziehunggeld zu bekommen oder nicht zu bekommen?
Vielen lieben Dank!
Mitglied inaktiv - 12.01.2007, 18:23
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Hallo,
das hängt vond en Einkünften ab.
Passen Sie auf, dass Sie nicht eine ELTERNGELDrechner verwenden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2007
Antwort auf:
Erziehungsgeld
Das kommt drauf an, was ihr für Einkünfte IM Jahr der Geburt bezogen habt.Auf wer webseite der bundeserziehungsgeldkasse findes du dazu einen Rechner!
LG
Mitglied inaktiv - 13.01.2007, 22:46