Frage: Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader, unser Antrag auf Erziehungsgeld wurde jetzt abgelehnt, da das Einkommen die Grenze von 30 000 EUR überschreitet. ( vom Versorgungsamt Essen angerechnetes Einkommen 34 361,12 EUR) . Hätten wir unser Kind im Dez. 2003 und nicht im März 2004 bekommen dann hätten wir wenigstens für die sechs Monate das Erziehungsgeld erhalten. Ich bin da jetzt sehr sauer drüber weil 1. man immer schön brav arbeiten geht und Steuern und Sozialversicherung zahlt und dann nix bekommt wenn das Kind da ist. 2. Heist es immer wir brauchen mehr Kinder in der Gesellschaft ( "Demographieproblem" usw.) und dann bekommt man noch nicht mal für 6 Monate das Erziehungsgeld, womit ja eh nur ein geringer Teil der Kosten mit abgedeckt ist, die ein Kind so verursacht. Aber darum geht es mir nicht, das der Staat komplett für mein Kind aufkäme. Ich wollte Sie jetzt mal fragen, ob Sie wissen, ob gegen die Ablehnungsbescheide schon viele Widerspruch eingelegt wurde und wenn ja ob es Musterschreiben hierzu gibt. Wie könnte man bei einem Widerspruch argumentieren? Welchen Artikel des GG oder welche Rechtsnorm könnte man anführen? Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus recht herzlich!!! Viele liebe Grüße Daria

Mitglied inaktiv - 14.05.2004, 12:28



Antwort auf: Erziehungsgeld

Halo, Sie meinen, sich gegen die neuen Einkommensgrenzen wehren? Dann müsen Sie eine Verfassungsbeschwerde machen. Eine andere rechtliche Möglichkeit gibt es nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2004



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