Hallo! Ich befinde mich momentan noch im Mutterschutz. Vorher war ich arbeitslos gemeldet. Nach dem Mutterschutz werde ich Erziehungsgeld beziehen, jedoch steht mir ja kein Erziehungsurlaub zu. Muß ich mich dann wieder arbeitslos melden, obwohl ich dem Arbeitsmarkt doch gar nicht wirklich zur Verfügung stehen kann (wegen der Betreuung des Kindes)? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 27.08.2004, 11:10