Unsere 15 Monate juge Tochter ist nach einer Herztransplantation als 100% schwerbehindert eingestuft.Wir haben Pflegestufe 2 und bekommen dementsprechend auch Pflegegeld.Ich bin immer noch in Elternzeit (3 Jahre genommen)und beziehe eigentlich auch Erziehungsgeld.Da meine Bearbeierin immer noch im Urlaub ist, stelle ich nun meine Frage hier.Schließen sich Pflegegeld und Erziehungsgeld gegenseitig aus???MfG und Danke für eine hoffentlich positive Antwort, Nancy
Mitglied inaktiv - 18.07.2005, 10:24