Ich würde gern wissen ob das Erziehungsgeld im Todesfall der Mutter an den Vater weitergzahlt wird.Und ob das Jugendamt in sochen Fällen (Vater berufstätig) die Kosten für eine Tagesmutter übenehmen würde.
Stephanie
Mitglied inaktiv - 09.07.2007, 09:32
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Erziehungsgeld im Todesfall
Hallo,
ja, wenn dieser die Voraussetungen erfuellt.
Die Tagesmutter haengt von verschiedenen Kriterien ab u das kann ich auf die Ferne nicht sagen.
Liebe Gruesse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2007
Antwort auf:
Erziehungsgeld im Todesfall
Kommt auf die Einnahme und Ausgaben an, ob das Jugendamt die Kosten übernimmt.
Mitglied inaktiv - 09.07.2007, 09:48
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Erziehungsgeld im Todesfall
Wahrscheinlich nicht, außer der Vater arbeitet höchstens bis zu 30 Wochenstunden.
Mitglied inaktiv - 09.07.2007, 09:48