Hallo Frau Bader, schön, dass Sie wieder "da" sind :-))! Habe folgendes "Problem": meine Zwillinge wurden im Februar 2000 geboren. Erziehungsgeld wurde uns in voller Höhe (1200,00 DM) bis 7/00 (unter Anrechnung des Mutterschaftgeldes) gezahlt, danach waren es nur noch 928,00 DM, aufgrund des Einkommens meines Ehemannes. Das EG wurde bis zum Januar 2001 in dieser Höhe gezahlt. Aufgrund eines weiteren Antrages für das zweite Lebensjahr wurde uns EG i.H. von nunmehr 838,00 DM bis zum 4/01 bewilligt, auch wieder unter Anrechnung des Einkommens meines Ehemannes. Bei Antragstellung für das zweite Lebensjahr gab ich bereits bekannt, dass mein Erziehungsurlaub im April endet und ich ab Mai wieder arbeiten gehe und dass mein Mann nun in Erziehungsurlaub geht. Daraufhin wurde ich aufgefordert, meine Verdienstabrechnung einzureichen, was ich auch tat. Nun kam heute der Bescheid über genau die 838,00 DM (bis 2/02), obwohl ich weitaus weniger ausgerechnet hatte (Rechenfehler ausgeschlossen!). Aus dem Bescheid ging auch nur hervor, dass ein Wechsel des Erziehungsgeldberechtigten stattgefunden habe, also eine geänderte Bankverbindung. Heißt das jetzt, dass für das zweite Lebenshalbjahr nur e i n e Berechnung stattfindet, obwohl sich unser Einkommen verändert hat? Weshalb wollte dann die Sachbearbeiterin meine Verdienstbescheinigung haben??? Versteht mich nicht falsch, aber ich möchte mich erstmal sachkundig machen, bevor ich mich dort melde. Nichts, dass ich gegen einen warmen Regen etwas einzuwenden hätte...doch ich will mich nicht auf Kosten anderer bereichern. Kann das denn korrekt sein? Danke, Karla
Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 19:31