Hallo! Im März 2001 bekomme ich mein erstes Kind. Mit dem Vater des Kindes bin ich nicht verheiratet, allerdings leben wir zusammen. Wie ist das mit dem Erziehungsgeld? Wird das wie bei Verheirateten berechnet, d.h. wird das Gehalt meines Freundes voll angerechnet oder gelten für uns andere Gesetze bzw. Regeln? Vielen Dank für eine Antwort. Grüße Anja
Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 10:48