Erziehungsgeld bei Nicht-Verheirateten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungsgeld bei Nicht-Verheirateten

Hallo! Im März 2001 bekomme ich mein erstes Kind. Mit dem Vater des Kindes bin ich nicht verheiratet, allerdings leben wir zusammen. Wie ist das mit dem Erziehungsgeld? Wird das wie bei Verheirateten berechnet, d.h. wird das Gehalt meines Freundes voll angerechnet oder gelten für uns andere Gesetze bzw. Regeln? Vielen Dank für eine Antwort. Grüße Anja

Mitglied inaktiv - 14.11.2000, 10:48



Antwort auf: Erziehungsgeld bei Nicht-Verheirateten

Liebe Anja, eheähnliche Gemeinschaften werden wie Ehepaare bahandelt (einer der wenigen Fällen- und ja auch zum Nachteil der Nichtehelichen). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2000



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