Sehr geehrte Frau Bader,
bei der Berechnung des Erziehungsgeldes steht, dass immer der Nettoverdienst des Einkommensjahres vor der Geburt gilt. Was heißt das genau? Wenn mein Kind im Dezember 2005 zur Welt kommt, wird dann das Jahreseinkommen von 2004 genommen, oder das Jahr Dez. 04 bis Dez. 05?
Danke für die Antwort!
Mitglied inaktiv - 25.07.2005, 11:48
Antwort auf:
Erziehungsgeld-Bemessungsgrundlage
Hallo,
Berechnungszeitraum
Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrundegelegt. Damit wird zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens auf einen abgeschlossenen Zeitraum abgestellt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2005