Hallo! Ich habe einen fast 2jährigen sohn, für den ich noch erziehungsgeld beziehe. vor zwei wochen kam meine Tochter zur welt, für die ich nun erziehungsgeld beantragen möchte. Dabei muß ich ja einen Nachweis über Einkommen und arbeitszeit erbringen! Da ich mich aber noch im erziehungsurlaub für meinen sohn befinde kann ich diesen ja nur für die die zeit vor der ersten geburt erbringen! Genügt das? Ausserdem noch eine frage zum Mutterschaftsgeld: Dieses wird doch für die Muttuerschutzzeit direkt vor bzw nach der geburt gezahlt, oder? Da ich ja aber nicht erwerbstätig bzw im erziehungsurlaub bin, steht mir dieses nicht zu, oder? Gibt es sonst noch etwas, was man beim beantragen der einzelnen sachen beachten sollte? Vielen dank! LG Lena
Mitglied inaktiv - 12.08.2004, 19:47