erziehungesgeld und teilzeit beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: erziehungesgeld und teilzeit beschäftigung

hallo, ich fange übernächste woche wieder teilzeit an zu arbeiten. ich arbeite 12 stunden in der woche und verdiene rund 700 euro brutto im monat. erzeihungsgeld bekomme ich noch bis august nächsten jahres. es heisst ja, dass man bis zu 19,5 stunden in der woche dazu verdienen kann. wie ist das dann mit dem einkommen?? wird mir jetzt schon erziehungsgeld etwas abgezogen ?? leiben dank für ihre antwort andrea

Mitglied inaktiv - 30.08.2002, 15:53



Antwort auf: erziehungesgeld und teilzeit beschäftigung

Liebe Andrea, wenn es über eine geringfügige Tätigkeit hinausgeht, wird es angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2002



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