Hallo Frau Bader, eine etwas komplizierte Frage zur Elternzeit. Angenommen jemand hat zwei Kinder (4,5 Jahre und 1,4 Jahre). Beim ersten Kind wurde 1,75 Jahre Elternzeit genommen. Auf Wunsch des AG wurde dann wieder ins Berufsleben eingestiegen. Die Frau hat sich vom AG schriftlich geben lassen, dass sie das dritte Elternzeitjahr des ersten Kindes im Rahmen der gesetzlichen Regelungen noch nehmen kann. Beim zweiten Kind war sie ein Jahr in Elternzeit. Inzwischen ist sie wieder ins Berufsleben eingestiegen. Mit welcher Frist kann sie wieder in Elternzeit gehen und wie lange? (1 Jahr vom ersten Kind oder 1 plus zwei Jahre vom zweiten Kind?). Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert. Vielen Dank MfG Paula
Mitglied inaktiv - 01.11.2010, 11:20