Guten Abend,
ich bin von meiner Deutschen Muttergesellschaft fuer einige Jahre nach Oesterreich entsandt worden, bezahle deshalb Lohnsteuer dort, aber alle Sozialabgaben in Deutschland. Steht mir kein Elterngeld zu? (Wohnsitz in Oesterreich)
In Oe habe ich keinen Anspruch, da ich dort keine Sozialabgaben bezahle.
Mit besten Gruessen und vielen Dank fuer Ihre Antwort,
Valerie B.
Mitglied inaktiv - 31.07.2008, 23:28
Antwort auf:
entendung nach Oesterreich, deutsche sozialversicherung
Hallo,
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Es kann bei Ihnen aber eine Ausnahme gelten, weil der AG Deutsch ist, ich denke es aber nicht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2008