Sehr geehrte Frau Bader, auf zwei meiner vier Fragen habe ich eine Antwort gefunden. Die ohne Antwort stelle ich noch einmal rein. 1. Wie ist es, wenn ich auf Grund der Arbeitszeiten nicht mehr dort arbeiten kann und ich kündigen muss, kann mich dann das Arbeitsamt sperren? (Der Kindergarten hat wahrscheinlich nicht so lange offen.) 2. Wie lange nach Beendigung der Elternzeit muss er mich noch beschäftigen? Viele sagen mir 3 Monate, aber ich dachte nur 1 Monat. Vielen lieben Dank und ein schönes WE. MFG sibs
Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 15:00