Liebe Frau Bader, ich wüsste gern, ob ich mit Ende der Elternzeit ohne Elterngeldbezug(da länger als 1 Jahr) speziellen Versicherungsschutz benötige, wenn ich nicht an den Arbeitsplatz zurückgehe (Status dann quasi zunächst Hausfrau). Krankenversicherung läuft dann über Fam.versicherung des Ehemannes, wird noch anderes benötigt(was ist mit Sozial-,Arbeitslosenversicherung oder weiteres)?Muss ich mich beim AA melden?Muss Arbeitsvertrag gekündigt werden? Vielen Dank für ihre Zeit
von kristinstillt am 17.01.2019, 10:54