Guten morgen Frau Bader,
ich bin zur Zeit im 2. Elternzeitjahr. Weil ich Probleme mit meinem Arbeitgeber habe, möchte ich das 3. Elternzeitjahr gleich im Anschluß einreichen um mir ggf. eine neue Stelle zu suchen bzw. 30Std. pro Woche zu arbeiten und um das Jahr noch den Kündigungsschutz zu haben. Mein Ag hat mir ausrichten lassen, dass ich das nicht dürfte.
Die Krippeneinschulung ist im August, plus Eingewöhnungsphase könnte ich voraussichtlich erst im September 2012 wieder arbeiten.
Eine Teilzeitstelle ist angestrebt, es wurde mir aber eine Arbeitszeit von 14-18.00 Uhr zugeteilt, also mit der Kinderkrippe nicht vereinbar.
Mütter die vor mir Teilzeit gearbeitet haben, haben immer Vormittags eine Stelle bekommen. Meine Arbeitszeit war vorher von 07.30-16.30 Uhr darf er mir diese Zeit anbieten? Fühle mich da sehr benachteiligt....
Gibt es zur Verlängerung der Elternzeit einen §. Brauch ich die Zustimmung des Ag?! Ist die Frist zum einreichen 7 Wochen vor Ende der Elternzeit richtig?
Für Ihre Antwort im Voraus herzlichen Dank
GLG Rebecca
von
Rebecca1975
am 08.11.2011, 12:03
Antwort auf:
elternzeitverlängerung
Hallo,
1. Wer mind 2 Jahre EZ beantragt hat, kann ohne Zustimmung des AG das 3. Jahr dranhängen
2. Ob ein Anspruch auf TZ besteht, hängt von der Grösse des Betriebes (mind 15 AN) u betrieblichen Belangen ab. Der AG muss erklären, warum es ihm bisher möglich war, morgens TZ anzubietenund jetzt nicht mehr
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.11.2011
Antwort auf:
elternzeitverlängerung
Hallo,
du brauchst nicht die Zustimmung des AG, wenn du das 3. Jahr direkt an die ersten zwei Jahre anhängst. Du musst ihn aber spätestens 7 Wochen vor Ablauf der zwei Jahre davon in Kenntnis setzen.
Außerdem hast du Anspruch auf eine Tz-Stelle in der Elternzeit von mind. 15 und max. 30 Std. Bei deinen Arbeitszeiten wären das 20 stunden, wenn du 5 Tage arbeitest. Wolltest du 20 Std./Woche? Sonst kannst du ja auf 15 reduzieren. Dann klappts vielleicht auch mit der Kita?
Viele Grüße
Clea
von
Clea
am 08.11.2011, 12:51
Antwort auf:
elternzeitverlängerung
Hallo,
du brauchst nicht die Zustimmung des AG, wenn du das 3. Jahr direkt an die ersten zwei Jahre anhängst. Du musst ihn aber spätestens 7 Wochen vor Ablauf der zwei Jahre davon in Kenntnis setzen.
Außerdem hast du Anspruch auf eine Tz-Stelle in der Elternzeit von mind. 15 und max. 30 Std. Bei deinen Arbeitszeiten wären das 20 stunden, wenn du 5 Tage arbeitest. Wolltest du 20 Std./Woche? Sonst kannst du ja auf 15 reduzieren. Dann klappts vielleicht auch mit der Kita?
Viele Grüße
Clea
von
Clea
am 08.11.2011, 12:51