Frage: Elternzeitverlängerung

Hallo, ich hatte hier schon mal angefragt, ob ich meine Elternzeit verlängern kann, obwohl ich mich schon auf ein halbes Jahr festgelegt habe. Die Antwort hier war, dass es möglich ist, sofern der Arbeitgeber zustimmt. Meine Personalsachbearbeiterin informierte mich heute, dass sie alle Gesetzlichkeiten nachgelesen hätte, weil sie aber einen entsprechenden Passus nicht gefunden hätte, wäre eine Verlängerung der Elternzeit ausgeschlossen. Schließlich hätte ich mich ja auch festgelegt. Woraus ist die Verlängerungsmöglichkeit abzuleiten? Können Sie mir weiterhelfen? Normal- Teilzeit könnte ich gehen, meint meine Sachbearbeiterin... ich spekuliere aber auf den Kündigungsschutz durch die Elternzeit. Vielen Dank und Gruß Susanne

Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 14:47



Antwort auf: Elternzeitverlängerung

Hallo ASusanne, ist die Frau blind? Schau mal da: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/gesetze.html#para16 Und dann Absatz 3: (3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Abs. 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt Ist das so schwer zu verstehen? Frag sie mal :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 10.07.2005, 22:36



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