Hallo Frau Bader, ich habe vor meinen 2 Kindern Vollzeit gebarbeitet (unbefristet). Bei beiden Kindern habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. Das zweite Kind wurde geboren, als ich 2 Jahre der ersten Elternzeit rum hatte. Kann ich dieses 3. Jahr Elternzeit vom ersten Kind an die 3 Jahre Elternzeit des zweiten Kindes "anhängen", damit ich auf insgesamt 6 Jahre Elternzeit komme und das eine Jahr nicht verloren geht? Liebe Grüße
von JoNi09 am 27.02.2013, 11:41