Frage: Elternzeit

Guten Tag. Ich möchte ein Jahr elternzeit nehmen. Ab wann beginnt diese? Nach dem mutterschutz oder nach der Geburt? Ich bin gerade dabei mein Antrag zu schreiben. Und dann noch eine Frage. Ist es möglich dass mein Mann nur einen Monat elternzeit nimmt? Vielen Dank

von Maja 28 am 16.06.2019, 21:32



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, 1. Sie können den Antrags tellen, wie Sie möchten. 1 Jahr geht bis zum 1. Geburtstag 2. Ja, dann bekommt er aber kein EG (dafür muss er mind 2 Mo nehmen) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Elternzeit

Dein Mann bekommt bei einem Monat Elternzeit KEIN Elterngeld. Das andere weiß ich leider nicht.

Mitglied inaktiv - 16.06.2019, 21:43



Antwort auf: Elternzeit

hallo. du kannst beides beantragen. entweder einen tag nach ende mutterschutz oder ab geburt. es gilt beides. bedenke aber: wenn du ein jahr elternzeit nimmst, endet dieses einen tag vor dem 1. geburtstag des kindes. du MUSST danach wieder arbeiten (so wie du es vorher vereinbart hast) und hast kein anrecht, die elternzeit zu verlängern. möchtest du echt vollzeit zurückkommen? wenn nicht, ist ratsam länger elternzeit zu nehmen und im zweiten jahr dann TZ während der elternzeit zu arbeiten. dein vollzeitvertrag bleibt stehen und du kommst mit reduzierter stundenzahl wieder. das ganze ist auf die eltenrzeit befristet. du musst dich nämlich für die ersten zwei jahre erklären. und wenn du nur ein jahr ez nimmst ist automatisch das nächst jahr dann arbeiten. wenn mit der betreuung irgendwas schief geht und du NICHT arbeiten kommen kannst, hast du ein riesen problem. überlege dir das und nein, der partner muss zwei monate nehmen, welche in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen (und sich genau nach dem geburtsdatum des kindes richten) um elterngeld zu erhalten. er muss auch beide monate im erstantrag mit angeben. er kann nicht nur einen monat nehmen. selbst wenn er zwei einreicht und den zweiten nicht nimmt muss er das EG zurückzahlen.

von mellomania am 16.06.2019, 22:25



Antwort auf: Elternzeit

Trag einfach ein genaues Datum ein, also wenn Kind am 15.06 geboren, dann vom 15.06.19-14.06.20. Das ist die beste Lösung. Bedenke aber, die Chancen das ihr dann einen Betreuungsplatz habt sind gering. Meistens werden Plätze erst im August frei, dann heisst es auch noch eingewöhnen. Blöde wenn du dann wieder VZ arbeiten musst. Den verlängern kanst du nur mit Zustimmung des AG. Solltest du planen dann TZ zu arbeiten, empfiehlt es sich gleich länger EZ zu nehmen und innerhalb dieser in TZ zu arbeiten. So mache ich es auch wieder. Damit dein Mann auch EG bekommt muss er mindestens 2 volle Lebensmonate in EZ sein bzw darf nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Da er sich auch für 2 Jahre festlegen muss, solltet ihr das mit berücksichtigen. Siehe auch Thema Betreuungsplätze.

von Felica am 17.06.2019, 08:11



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