Hallo Frau Bader
Habe 3 frage an sie
Meine Frau arbeitet beim große Unternehmer
Sie ist beim 2te Elternzeit jahr will aber 3te jahre auch noch machen sie will aber so 15 bis 20stunde arbeiten gehen kann sie dass oder können sie ablehnen?
Wenn AG dass ablehnen tut darf sie beim andere AG 450euro basis arbeiten oder nicht?
Wie ist denn nach 3Jahre elternzeit darf sie sich beim AG freistellen lassen und Beim andere Ag teilzeit oder 450euro basis arbeiten darf sie dass?
Vielen Dank
von
Uzköp
am 17.02.2019, 09:45
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
es ist sinnvoll, das 3. Jahr zu beantragen, da muss der Ag nicht zustimmen. Dann kann sie arbeiten, wenn der Ag wichtige betriebliche Gründe hat, auch mit Zustimmung des Ag woanders.
Freistellen nach der EZ ist schlecht - da sollte sie sich entscheiden.Wenn der Ag zustimmt gehtauch unbezahlter Urlaub. Dann muss sie sozialversicherungspflichtig arbeiten wegen der KK (wenn Familienversicherung keine Option ist)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.02.2019
Antwort auf:
Elternzeit
Deine Frau kann das 3. Jahr nehmen, der AG darf dies nicht verweigern, wenn zuvor bereits 2 volle! Jahre genommen wurden.
Der AG kann den Wunsch nach TZ in der Elternzeit ablehnen, wenn er eben keine TZ-Stelle hat. Dann darf er die Arbeit während der EZ bei einem anderen AG nicht verbieten - außer, es ist ein direkter Konkurrent. Mitteilen, dass sie dann woanders arbeitet, muss deine Frau aber dennoch.
Wieso freistellen lassen? Entweder nimmt sie ihre Arbeit wie vertraglich vereinbart beim eigentlichen AG wieder auf oder sie kündigt, weil sie woanders arbeiten möchte.
Einen Anspruch auf Freistellung nach Elternzeit, um woanders arbeiten zu gehen, gibt es nicht.
von
cube
am 17.02.2019, 10:56
Antwort auf:
Elternzeit
sich den Arbeitsplatz beim eigentlichen Arbeitgeber offen halten, um beim anderen AG zu arbeiten. Wozu????
Mitglied inaktiv - 17.02.2019, 15:39