Frage: Elternzeit

Hallo Ich bin seit 8 Monaten Mama und mein Man und ich planen demnächst das zweite Kind zu haben. Habe von der Arbeit aus 3 Jahre Elternzeit genommen. Ich weil nächste Jahr 2019 wieder arbeiten allerdings nicht in mein Alters Betrieb da sie mir nicht den entsprechende Arbeitszeiten bieten. Meine Frage ist, ob ich Elterngeld berechnet vom alten Arbeitsstelle bekommen werde oder vom neuem Arbeitgebe

von Yaa85 am 07.08.2018, 09:20



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2018



Antwort auf: Elternzeit

Du bekommst das angerechnet, was Du in den 12 Monaten vor Mutterschutz verdient hast. Bis zu 14 Monate mit EG Bezug und die Mutterschutzzeit von Kind 2 werden rausgerechnet. Je nachdem wann das Kind kommt wird es also das neue Gehalt oder eine Mischung aus beiden werden. Ggf. mit 0-Runden, wenn Du Monate ohne Arbeit und ohne EG hast - oder mehr als 14 Monate EGPlus. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 07.08.2018, 10:59



Antwort auf: Elternzeit

Vielen Dank für die schnellere Antwort. Damit ich es richtig verstehe heisst ; das ich evtl. Weniger Elterngeld bekommen würde als vorher oder?

von Yaa85 am 07.08.2018, 22:54



Antwort auf: Elternzeit

Das kann durchaus sein. Je nachdem wie der neue Verdienst ist und wann der neue Mutterschutz anfängt. Google mal "Elterngeldrechner". Da gibt es einen vom Familienministerium. Dort kann man für die Monate vor der Geburt das GEhalt angeben und bekommt das EG ausgerechnet. Da kannst Du verschiedene Szenarien durchrechnen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.08.2018, 08:56



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