Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl der Elternzeit. Folgende Situation: Mein Freund und ich erwarten in drei Wochen unser erstes Kind. Mein Freund will zweimal zwei Monate Elternzeit nehmen. Ich wohne in einer Wohnung, in die mein Freund auch einzieht. Er will aber nur den Zweitwohnsitz bei uns anmelden, da er einen Betrieb an seinem Wohnort hat. Reicht das für die Inanspruchnahme der Elternzeit, oder muss der Hauptwohnsitz beim Kind sein? Vielen Dank
von Cora1122 am 15.02.2016, 18:35