Ich habe einen kleinen Sohn und bei Ihm 1 Jahr Elternzeit beantragt und auch genommen. Anschließen bin ich wieder TZ am arbeiten. Im Februar kommt das 2te Kind. Somit habe ich dann 6 Monate gearbeitet und werde dann 3 Jahre Elternzeit beantragen.
So nun zur frage: Kann man die Elternzeit vom 1sten Kind. Also den rest, die 2 Jahre, die ich nicht genutzt haben noch irgendwie im Anschluss in Anspruch nehmen???
Vielen Dank im vorraus
von
Ka.D83
am 10.09.2013, 18:05
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Nach der Gesetzesänderung ab 2013 kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2013