als alleinerziehnde sich beim arbeitgeber auf 1 jahr oder 2 jahre elternzeit festlegen? was ist die günstigere alternative, muss mich im 2 jahr auch finanzieren. hab keine garantie auf einen krippenplatz. wozu raten sie, was sagt der gesetzgeber dazu?
von silbermond00 am 08.11.2011, 14:52