Guten Tag, Ich habe bis August einen Minijob gehabt und bin dann in Elternzeit gegangen! Wollte ursprünglich 3 Jahre in Elternzeit gehen, habe dieses auch beim Arbeitgeber angegeben. Nun möchte ich gerne doch ab August oder September wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten gehen! Auch wieder als Minijob. Kann ich trotzdem die 3 Jahre in Elternzeit bleiben?Da man ja bis zu 30 Wochenstunden machen darf! Bekomme nur bis August 2010 das Elterngeld.Würde danach erst den Minijob ausüben! muss ich dieses trotzdem irgendwo melden? liebe grüße Sandra
Mitglied inaktiv - 26.01.2010, 13:54