Liebe Frau Bader, unser Kind wird voraussichtlich im Mai 2009 geboren. Ich bekomme die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld; und beantrage danach Elternzeit für 2 Jahre (davon ab 13. Monat Teilzeitarbeit) und Elterngeld bis zum 12 Lebensmonat. Mein Mann beantragt ab Geburt des Kindes EZ (4 Monate TZ ohne EG) und danach im 13./14. Lebensmonat EZ mit EG (Partnermonate). Ist das rechtlich so möglich? Viele Grüße Ina
Mitglied inaktiv - 21.02.2009, 21:33