Frage: elternzeit

hallo fr.bader, ich bin seit seit ende 2006 in elternzeit. ich werde dort nicht nicht mehr anfangen weil wir weggezogen sind. jetzt hab ich einen 400 euro job angenommen. muss ich meinen eigentlichen arbeitgeber um erlaubnis fragen? macht es sinn zu kündigen oder muß ich sogar kündigen weil klar ist das ich dort nicht mehr anfangen werde? oder kann ich sogar die elternzeit noch ein jahr verlängern?ich denk dabei an kranken-und rentenversicherung.sonst hätte ich schon längst gekündigt. danke,finni

Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 13:52



Antwort auf: elternzeit

Hallo, Sie hätten vor Beginn den alten AG fragen müssen! Jetzt könnte er deswegen fristlos kündigen. Unabhängig davon müssen Sie, wenn Sie nicht kündigen, nach dem Ende der EZ erscheinen oder eben kündigen. Dann stellt sich die Frage der Kinderbetreuung für ArbGeld I und die Sperre (hängt vom Grund des Umzuges ab). Ich würde schon wegen der KK verlängern. Wenn Sie weniger als 2 J. beantragt hatten, muss der AG dem zustimmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.06.2008



Antwort auf: elternzeit

Elternzeit kann auf 3 Jahre verlängert werden - solange besteht Freistellung von der gesetzl. Versicherung. Genehmigung zu anderweitiger Beschäftigung muss beim AG eingeholt werden. Zum Ende der Elternzeit musst du kündigen, da du ja nicht mehr dort arbeiten willst. Ob du das dann jetzt schon ankündigst oder erst kurz vor Ablauf des 3. Jahres machst, ist eine Frage der Fairness... Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 03.06.2008, 14:44



Antwort auf: elternzeit

vielen dank für ihre antwort! Wir sind wieder in unsere alte heimat gezogen,da mein mein freund dort arbeit gefunden hat. hier arbeite ich jetzt auf 400€ basis bei meinem früheren arbeitgeber. das hat sich sehr sehr schnell nach unserem umzug so ergeben,so das ich gar nicht dran gedacht habe meinen jetzigen arbeitgeber zu fragen.da wo ich jetzt nebenbei arbeite,könnte ich auch jederzeit mehr arbeiten,was aber erst in frage kommt wenn meine kleine in den kindergarten geht.über arbeitslosengeld muß ich mir daher keine gedanken machen. ich hatte 2 jahre beantragt.enden die dann 2 jahre nach ende des mutterschutzes? meine tochter ist am 24.11.2006 geboren. ich weiß halt nicht was für mich am meistn sinn macht. sofort kündigen oder nach ende der elternzeit oder verlängern? Wobei mein arbeitgeber ja wenn er zustimmen muß,warscheinlich die elternzeit nicht verlängern wird und auch keinem 400€ ob zustimmen wird wenn er weiß das ich jetzt 500 km weit weg wohne und auch nicht wiederkommen werde. liebe grüße,finni

Mitglied inaktiv - 04.06.2008, 14:10



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