Ich möchte vorerst gerne für ein Jahr in Elternezit gehen. Aber wie ist das wenn ich die Elternzeit verlängern möchte? Wie lange muss ich das vorher anmelden? Wie oft geht das? Geht das überhaupt?
Vielen Dank im voraus!
Mitglied inaktiv - 07.12.2007, 08:54
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn Sie weniger als 2 J. beantragen haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2007
Antwort auf:
Elternzeit
Für die ersten zwei Jahre musst Du dich bei der ersten Ez-Erklärung verbindlich festlegen, auc der AG muß ja planen können...
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.12.2007, 08:56