Hallo Frau Bader,
ich habe zwei Fragen bzgl. Elternzeit:
1. Möglicherweise kann ich bald stundenweise als Schreibkraft in einem Handwersbetrieb anfangen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um meinen bisherigen AG. (Welchen ich jedoch auch schon nach einer Aushilfsarbeit gefragt habe, diese aber aus Arbeitsmangel abgelehnt wurde)Kann mein bisheriger AG mir den *neuen* Job verweigern?
2. Meine Elternzeit endet im April 2008. Soweit ich weis muss mein AG mich zu den alten Konditionen (Arbeitszeit) wieder beschäftigen. Aber für wie lange? Gelten dann die normalen Kündigungsfristen, also vier Wochen?
Lieben Dank für ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 20:14
Antwort auf:
Elternzeit
Halo,
1. Der AG muss gefragt werden, darf aber nur aus betriebl. Gründen ablehnen (Mitbewerber)
2. Ab dem ersten ArbTag ganz normal
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2007
Antwort auf:
Elternzeit
Hallöle...
also so weit ich weiß, braucht man die Zustimmung seines AGs um anderswo arbeiten zu dürfen.... allerdings darf er die auch nicht grundlos verweigern. Gründe wären Konkurrenzbetrieb....
Nach der EZ zählen die normalne Kündigungsfristen (normalerweise nach Zugehörigkeitsjahr)... ich meine unter 5 Jahren 4 Wochen und über 5 Jahren 2 Monate Kündigungsfrist...
Ansonsten muß der AG einen zu den alten Konditionen wieder zurücknehmen, kann aber mit Kündigungsfrist kündigen...
Da lohnt sich dann evtl. eine Kündigungsschutzklage...
Viel Glück
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 03.04.2007, 22:29