Sehr geehrte Frau Bader, es gibt ja einen Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Wie oft kann ich bei meinem Arbeitgeber die jeweilige Zeitspanne beantragen? Ich muss die Zeit ja nicht auf einmal nehmen. Und wie lange im Voraus muss der Arbeitgeber von meiner Entscheidung wissen? Danke für Ihre Antwort. Viele Grüße Sonnenkinder2
Mitglied inaktiv - 27.03.2007, 16:44