Hallo, ich habe nicht nur eine Frage, sondern einen Haufen. Ich(Vater) würde gerne Elternzeit und Elterngeld beantragen. Meine Frau ist nicht berufstätig. Geplant sind so maximal 6 Monate. Es wird unser drittes. Ich habe eine bis zum Mitte August befristet Anstellung, bin pflichtversichert (BEK meine Familie ist mitversichert) und 3 der letzten 12 Monate war ich in Belgien tätig. Das zu meinem Status und nun zu meinen Fragen.-) 1. Ich würde gerne wissen, ob meine Frau nach dem Ende meines befristeten Arbeitvertrages(Elternzeit) im August weiterhin familienversichert ist? 2. Ob ich abgesehen von den 7 Wochen andere Fristen beachten sollte? 3. Ob die Einkünfte aus Belgien mitberücksichtigt werden können? 4. Ob jegliche Einkünfte berücksichtigt werden - auch so etwas wie TicketResto(Essensmarken), Weihnachtsgeld, 13.-tes usw.? Danke für Eure/Ihre Hilfe ganzderpapa
Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 14:49