Hallo, am 04.09. ist ET. Ich möchte nach den 8 Wochen MuSchutz Teilzeit arbeiten, (also in der Elternzeit Teilzeit!)! Reicht es dann aus nach der Geburt meines Kindes einen Antrag bzw. eine Mitteilung an die Personalabteilung zu schicken, wie ich arbeiten möchte (18h in der Woche), oder muss ich schon vorher eine Mitteilung schicken?
Mitglied inaktiv - 15.06.2005, 08:51