Hallo!
Meine Elternzeit für meinen Sohn läuft bis Jan 06, dann sind meine 3 Elternzeitjahre abgelaufen, welche ich gleich in einem Stück beantragt hatte! Bin nun erneut schwanger und bekomme mein Kind im April 05. Wie sieht es jetzt mit den Monaten für meinen erstgeborenen aus (April 05-Jan 06) kann man diese retten??? Wenn ja, was muß man tun?
Gruß Lucy06
Mitglied inaktiv - 23.09.2004, 18:42
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2004
Antwort auf:
Elternzeit
EU geht immer nur bis zum 3.Geburtstag.
Oder halt das 3.Jahr aufheben, das kann man dann bis zum 8.geburtstag nehmen.
Die restl. EU für deinen ersten ist dann eigentlich weg...
Da es immer nur bis zum 3.Geburtstag geht.
jenny
Mitglied inaktiv - 24.09.2004, 12:51