hallo, ich möchte nach dem muschu wieder arbeiten gehn. doch was ist gesetz dem fall,ich gehe 1-2 mon.und die betreuung meines kindes ist nicht mehr gewähleistet.kann ich nachträglich die elternzeit einrichen? (bin eh nur 20 std.beschäftigt) wie ist das geregelt? und 2.bin ja schon mehrere jahre halbtags beschäftigt,muss ich da nochirgendwas beim ag einreichern,das ioch das nach muschu weitermachen will? meines wissens nicht,oder?ich gh normal wieder arbeiten,?
Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 11:50