Hallo Frau Bader, mein LG hat im Sept. 2003 eine neue Stelle angetreten. Kurz davor (Aug. 2003) ist unser gemeinsamer Sohn zu Welt gekommen. Nun möchte ich wieder arbeiten (30h) und mein LG möchte ebenfalls Elternzeit (30h) nehmen. Geht das, obwohl er die Stelle NACH der Geburt des Kindes angenommen hat. Viele Dank im voraus VG Orlanda
Mitglied inaktiv - 27.05.2004, 14:36