Sehr geehrte Frau Bader, Ich sitze gerade über meiner Kündigung für meinen Arbeitgeber. Beim Nachrechnen, wann meine Elternzeit endet, ist mir aufgefallen, dass ich damals einen Monat zu viel Elternzeit beantragt habe. Ich hatte den 23.07.2019 angegeben. Es ist aber der 23.06.2019. Zur Rechnung: Kind 1 wurde am 10.05.2013 geboren. Elternzeit wurde für drei Jahre beantragt. Also zum 09.05.2016. In der dieser Elternzeit wurde am 04.09.2015 Kind 2 geboren. Ich hatte zum Beginn des Mutterschutzes (21.07.2015) von Kind2 die Elternzeit von Kind 1 gekündigt, mit dem Verweiß, dass ich diese an die Elternzeit von Kind 2 anhängen möchte. Meine Rechnung hat ergeben, dass ich noch 9 Monate und 20 Tage von Kind 1 habe. Mir ist schleierhaft, wie ich auf den 23.07.2019 gekommen bin. Von meinem Arbeitnehmer wurde mir eine Elternzeit bis juli 2019 bestätigt. (kein genaues Datum) Wie verhalte ich mich jetzt in meiner Kündigung, dass alles rechtskräftig abläuft? Kündige ich zum Juni oder zum Juli? Welchen Tag muss ich angeben den 23. oder den 24. Wenn ich zum Juni kündigen muss, dann habe ich ja ein Problem die drei Monate einzuhalten. Was Raten Sie mir Mit freundlichen Grüßen Kitti
von kitti120 am 27.02.2019, 10:40