Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich mit meinem 15 Monate alten Sohn gerade im 2ten Elternjahr,
ich müsste im Februar 2017 wieder Arbeiten .
Ich bin Erzieherin und habe in meiner Elternzeit eine zusatzqualifikation zur Tagesmutter gemacht damit ich auf 30std Basis etwas Geld dazu verdienen kann.
Nun ist es soweit und ich kann bei einer bestehenden Tagespflege als Aushilfe auf 30std Basis mit einsteigen .
Meine Fragen:
- Wäre ich noch über mein Arbeitgeber versichert? da ich ja auf 3 Jahre verlängern würde ? ( Was ja unentgeltlich wär das 3te Elternjahr )
- Wie würde sich das Elterngeld dann beim 2ten Kind errechnen ?( Wir planen Mitte2017 die 2te Schwangerschaft )
- Würden das Geld was ich als Tagesmutter verdiene mit eingerechnet werden ? Oder nur die 12 Gehaltsabrechnung, die vor der 1sten Schwangerschaft aktuell waren?
- Angenommen Ich werde im August 2017 Schwanger, kann ich meine Elternzeit sofort beenden ?
- Ich würde mal davon ausgehen das mein Gynäkologe mir ein Beschäftigungsverbot erteilt ( das hat er in meiner 1sten Schwangerschaft gemacht und bei uns in der Kita sollen Schwangere nicht Arbeiten:-( )
- Wenn ich angenommen ein beschäftigungsverbot bekomme und ich meine Elternzeit dann im August beende , würde ich dann mein normales Gehalt bis zum ende des Mutterschutzes bekommen ? Oder muss ich dafür erst wieder bei meinem Arbeitgeber gearbeitet haben ?
Ich hoffe Sie können mir weiter Helfen, ich habe mir die Finger wund Telefoniert leider ohne Erfolg .
Vielen lieben Dank
Lisa
P.S sorry für die ganzen Fragen :-)
von
Lisa liebt Mian
am 13.07.2016, 08:45
Antwort auf:
Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern
Hallo,
1. Alles über 450 € muss selber versichert werden
2. Nach dem Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt inkl. Selbständigkeit
3. Sie können am Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden u bekommend ann den Zuschuss vom AG voll
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2016
Antwort auf:
Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern
Die Elternzeit kannst Du sieben Wochen eher verlängern.
Deinen AG musst Du fragen ob Du woanders arbeiten kannst.
Wäre das denn angestellt auf 30 Stunden oder freiberuflich ?
Es wäre Betrug ( der sofort auffliegt ) wenn Du die Elternzeit beendest um Lohnersatz von der Krankenkasse zu bekommen.
Einzig zum Mutterschutz darf man vorzeitig beenden.
Das neue Elterngeld berechnet sich immer aus dem Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz.
Es sei denn Du arbeitest selbstständig als Tagesmutter, dann zählt das Geschäftsjahr vor dem Geburtsjahr.
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 09:00
Antwort auf:
Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern
Achso, für ein neues Elterngeld hast Du jetzt schon jeden Monat Nullrunden.
Ab dem ersten Geburtstag werden keine Monate mehr ersetzt durch alte Monate mit Gehalt.
Da zählt alles so wie es ist.
Mein Rat für Dich.
Verlängere Deine Elternzeit nicht. Organsiere Betreuung für Dein Kind ab Ende der jetzigen zwei Jahre Elternzeit und schaut dann schwanger zu sein.
Dann würde ein mögliches BV greifen nach der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 09:07
Antwort auf:
Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern
ja das wäre eine Selbständige Arbeit.
Also wäre es doch schlauer ab Februar 17 wenn meine Elternzeit von den 2 Jahren vorbei ist bei meinem Arbeitgeber wieder anzufangen .
Da bin ich schließlich auf der sichere Seite was das Finanzelle angeht .
Danke für deine Antwort :-)
Lg
von
Lisa liebt Mian
am 13.07.2016, 09:15
Antwort auf:
Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern
Ja, bei der Konstellation auf jeden Fall.
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 09:18
Antwort auf:
Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern
Ich danke Dir für Deine schnelle Antwort und Deinen tollen Rat .
Lg und alles erdenklich gute :D
von
Lisa liebt Mian
am 13.07.2016, 09:25
Antwort auf:
Elternzeit von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängern
Gerne.
Frau Bader antwortet sicherlich auch noch heute oder in den nächsten Tagen.
Bei weiterem Kunderwunsch ist das aber der sicherste Weg :-)
von
Sternenschnuppe
am 13.07.2016, 09:33