Sehr geehrte Frau Bader, ich wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr! Ich hatte weit vor der Geburt ein Jahr Elternzeit beantragt. Der Arbeitgeber gab ca. 2 Monate vor Geburt unseres Kindes sein Einverständnis, die Elternzeit doch lieber auf 25 Monate auszuweiten (Elternzeit war ja zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht angetreten). Kann ich nun dennoch die Elternzeit ein weiteres Mal auf insgesamt 3 Jahre verlängern? Oder benötigt man hier zwingend die Zustimmung des Arbeitgebers. Ich dachte, beantragt man Elternzeit gleich für über 2 Jahre, der Arbeitgeber dann einer Verlängerung nicht mehr zustimmen MUSS. Ist dies korrekt? Herzlichen Dank!
von sole3 am 04.01.2017, 14:50