Hallo Frau Bader,
ich befinde mich derzeit noch in meiner 2jährigen Elternzeit und arbeite seit dem1. Geburtstag meines Sohnes Teilzeit in Elternzeit. Jetzt bin ich erneut schwanger. Der Mutterschutz beginnt am 4.6.2016. meine derzeitige Elternzeit endet am 25.2.2015.
aufgrund der Betreuungszeiten kann ich nicht wieder Vollzeit arbeiten gehen. Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich die Elternzeit für das 1. Kind verlängere und dann zu Beginn des Mutterschutz für das 2. Kind unterbreche? Oder ob ich das 3. Jahr Elternzeit für das 1. Kind besser aufsparen sollte uns einen Teilzeitvertrag beantragen sollte (Arbeitgeber würde sicher zustimmen).
Ich möchte ungern soviele Monate vom 3. Elternzeitjahr wegen vorzeitiger Beendigung verschenken, aber finanziell möchte ich durch einen Teilzeitvertrag keine Einbußen haben.
Vielen Dank für eine Antwort.
von
Kls1808
am 26.11.2015, 00:52
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Hallo,
Sie haben zwei Möglichkeiten:
entweder Sie gehen zwischendrin arbeiten, dann wohl Teilzeit und erhalten mehr Elterngeld, oder Sie verlängern die Elternzeit bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2015
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Beides geht.
Was Dir wichtiger ist kannst nur Du entscheiden.
Elteenzeit aufsparen oder Mutterschutzlohn in Höhe des Vollzeitlohnes.
von
Sternenschnuppe
am 26.11.2015, 07:15
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Wenn du deinen bestehenden Vertrag änderst, verlierst du aber den Anspruch auf Vollzeit.
von
sternenfee75
am 26.11.2015, 11:46
Antwort auf:
Elternzeit verlängern?
Einfach EZ bis zum Mutterschutz verlängern, gleichzeitig AG darum bitten, den Rest des verbliebenen 3ten Jahres später nehmen zu können.
Neuen TZ-Vertrag würde ich nicht machen, weil dann das Mutterschaftsgeld nach dem TZ-.Vertrag geht. Arbeitest Du wie gehabt aber, Teilzeit INNERHALB Elternzeit, und beendest zum neuen Mutterschutz, dann bekommst du das Mutterschaftsgeld wie bei Kind1.
Mitglied inaktiv - 26.11.2015, 14:09