Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde 27.3.2011 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt aber arbeite 30 Stunden die Woche seit 1.1.2012. Meine Elternzeit läuft dann 27.3.2013 aus. Ich bin IT Berater was viel Reisetätigkeit bedeutet was mit einem Kind nicht möglich ist. Mein Arbeitgeber hat mir ein befristeter Vertrag von 1.1.2012-27.3.2013 gegeben wo ich Teilzeit arbeite und auch andere Tätigkeiten wie Support, Presales und Beratung remote mache und damit von zu Hause aus arbeiten kann. Teoretisch könnte mein Arbetsgeber dann am April 2013 sagen dass ich wieder reisen muss. Deswegen überlege ich noch ein Jahr Elternzeit mit Teilzeitarbeit zu beantragen. Wann muss ich spätestens es beantragen? Muss mein Arbeitgeber das dritte Jahr genehmigen? Kann der Arbeitgeber mir zwingen zu reisen wenn ich in Elternzeit bin oder muss er mir eine Tätigkeit bieten was für mich machbar ist? Die Arbeit die ich jetzt mache macht mir spass und ist dieses Jahr auch gut für mein Arbeitgeber, deswegen würde ich das gerne weitermachen. Wenn ich nicht in Elternzeit bin muss mein Arbeitgeber trotzdem Teilzeit (30Stunden) genehmigen? Kann er mir zwingen zu reisen wenn ich nicht in Elternzeit bin und wenn ich das nicht kann kann er mich dann kündigen? Vielen Dank & Viele Grüsse
von pinklady99 am 13.06.2012, 09:42