Hallo Frau Bader, seit April 2011 bin ich in Elternzeit. Habe zwei Kinder. Bin in der Elternzeit nicht zum Arbeiten gegangen. Hab im Juli 2014 einen Antrag auf TZ in Elternzeit gestellt. Die wurde mit "kein Bedarf" abgelehnt. Das hat mich aus der Bahn geworfen. Ich hätte mich wehren müssen. Habe daraufhin bis Februar 2016 Elternzeit verlängert. Jetzt hab ich angekündigt im Feb 2016, wenn die Elternzeit vorbei ist, in Vollzeit wieder zu kommen. Sie bieten mir zum Dez 2015 eine Stelle in einer anderen Abteilung und stufen mich runter. Ein neuer Vertrag wird kommen, meine Leistungszulage von einst fällt weg, ich habe 3 Monate Probezeit (obwohl ich schon 5 Jahre dort gearbeitet habe) und ich muss Gehaltseinbußen hinnehmen. Kann das sein? Muss ich das unterschreiben? Man hat mir jetzt schon signalisiert, dass man mir im Feb 2016 keine gleichwertige Stelle anbieten werden kann? Was mach ich jetzt? Die schlechte VZ-Stelle annehmen, auf eine gleichwertige Stelle pochen oder die Elternzeit um das letzte Jahr verlängern? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
von amue79 am 16.07.2015, 22:20