Hallo Frau Bader,
Ich habe für ein Jahr Elternzeit beantragt, diese endet am 19.03.2014.
Könnte ich die Elternzeit noch um ein Jahr verlängern und gleichzeitig für das zweite Jahr Teilzeit in Elternzeit beantragen?
AG ist ein sehr großes Unternehmen, mit weit mehr als 1.000 Mitarbeitern (deutschlandweit). Wenn ich das richtig verstanden habe, MUSS der AG in diesem Fall der Teilzeit zustimmen?!
Meine Position in der Firma ist "restrukturiert" worden, somit kann ich auf meinen alten Job nicht mehr zurück. Es gibt derzeit, soweit ich weiß, keine Möglichkeit, eine Teilzeitstelle zu bekommen. Deswegen meine Frage, MUSS der AG mir eine Teilzeitstelle zur Verfügung stellen, wenn er der Verlängerung der EZ zustimmt? Eben weil es ein Weltkonzern ist??
Vielen Dank und viele Grüße
Steffi
von
SteffiS2612
am 24.09.2013, 23:28
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten
Hallo,
der Arbeitgeber muss gefragt werden, er muss aber bei der Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen.
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2013
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten
ansonsten muß Dein AG nämlich gar nichts...
Die ersten beiden Jahre der EZ mußt Du festlegen und das 3. Jahr kannst Du Dir bis zum 8. Lebensjahr des Kindes aufheben... Wenn Du allerdings nur 1 Jahr EZ beantragt hast ohne die Option das dritte Jahr später zu nehmen, sehe ich schwarz
von
peekaboo
am 25.09.2013, 08:10
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten
Naja, ganz so schwarz sehe ich nicht, ich bin zuversichtlich, dass mit die Elternzeit verlängert werden wird. Meine Frage ist aber, ob der AG die Teilzeit genehmigen MUSS aufgrund der Betriebsgröße...
Danke und viele Grüße
Steffi
von
SteffiS2612
am 25.09.2013, 20:13
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten
Muss?
Das sehen die Gerichte unterschiedlich.
Zwar "muss" sich der Betrieb schon etwas anstrengen, um Teilzeit zu ermöglichen, vor allem bei Teilzeit in Elternzeit. Aber darf dennoch betriebliche Belange "vorschieben", um deinen Teilzeitwunsch abzulehnen.
Daher solltest du dich schon mal realistisch fragen, ob dein Teilzeitwunsch wirklich von der Firma realisiert werden könnte.
Ginge das nur in einer Filiale, die 150 km weit entfernt ist, wäre es ja ziemlich unsinnig von dir, auf diese Stelle zu bestehen....
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.09.2013, 20:43
Antwort auf:
Elternzeit verlängern und Teilzeit arbeiten
Hallo,
Die einzige Filiale in der Nähe ist 10 km entfernt, eventuell käme Homeoffice in Frage, hatte ich ja vor dem Mutterschutz auch... :-) Was wären denn betriebliche Belange? Ich dachte, wenn das so eine große Firma ist, müssten sie Teilzeit zur Verfügung stellen, da dringende betriebliche Gründe in diesem Fall fehlen (könnten).
Soweit ich weiß, wurden erst zwei Mitarbeiter in Teilzeit eingestellt ( über eine Zeitarbeitsfirma), da meine Qualifikationen angeblich nicht ausreichen... Ursprünglich wollte ich direkt in Teilzeit arbeiten, aber eben wegen "mangelnder Qualifikation" hat dies nicht geklappt. Ich weiß aber aus zuverlässiger Quelle, dass eine der neuen Mitarbeiterinnen die GLEICHE Ausbildung und Weiterbildung hat wie ich! Naja...
Ich bin gerade am abwägen aller Möglichkeiten, und muss gestehen, dass es mir am liebsten wäre, sie würden mich nach der Elternzeit freistellen mit Lohnfortzahlung und mit Abfindung betriebsbedingt kündigen... Oder eben Elternzeit verlängern mit Teilzeit... Oder Elternzeit nicht verlängern, schnell nochmal schwanger werden, bis zum neuen Mutterschutz dann wieder arbeiten, wäre ja unkündbar und wieder in Elternzeit gehen :-D
Ist alles nicht so einfach, mein Kopf rattert den ganzen Tag, da mir ja auch nicht mehr viel Zeit bleibt...
Liebe Grüße
Steffi
von
SteffiS2612
am 26.09.2013, 02:43