Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage. Ich befinde mich bei meinem derzeitigen Arbeitgeber im letzten Jahr meiner Elternzeit. Diese geht noch bis Juni 2019. Im November beginne ich eine Teilzeitbeschäftigung mit 15 Stunden bei einem anderen Arbeitgeber. Dies habe ich mir von meinem jetzigen Arbeitgeber genehmigen lassen. Der Arbeitgeber, bei dem ich ab November teilzeitbeschäftigt bin würde mich auch Versicherungspflichtig für länger einstellen - heißt auch wenn ich bei meinem eigentlichen Arbeitgeber wieder anfangen müsste. Nun zu meiner Frage: wäre es möglich/sinnvoll, meine Stelle bei meinem Hauptarbeitgeber zu kündigen, damit ich mir die restliche Elternzeit für später aufhebe? Es kann ja sein, dass meine Kinder in der Schule vielleicht mehr Unterstützung benötigen oder der Teilzeitarbeitgeber seine Firma vielleicht schließt - oder was auch immer unvorhersehbar eintritt. Dann könnte ich dann die restliche Elternzeit nehmen ohne mich arbeitslos zu melden?! Liebe Grüße
von Mami01052007 am 15.08.2018, 22:35