Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Hallo Frau Bader, folgende Situation: Die Geburt des Kindes fällt auf den 1. des Monats. Der Vater möchte 2x einen Monat Elternzeit nehmen, bspw. im Juni und September. Normalerweise richtet man sich nach dem Lebensmonat des Kindes, also im Bsp. wäre die Zeit vom 01.06.-30.06. sowie vom 01.09.-30.09. zu beantragen. "Problem" ist nun, das die meisten AG den Urlaub kürzen, wenn man einen kompletten Kalendermonat nicht arbeitet. Welche Auswirkungen (wenn es überhaupt möglich ist) ergehen sich, wenn man die Elternzeit nun vom 02. bis zum 01. des Folgemonats beantragt und am 1. einen Tag arbeiten geht. Geht dies und kann es zu Problemen bei der Berechnung / Zahlung des Elterngeld kommen? Vielen Dank und viele Grüße, Chris

von Chris81 am 03.10.2015, 14:31



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Hallo, man muss sich an die Lebensmonate halten. Leider. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2015



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Enthält keinen Lebensmonat, somit keine Auszahlung des Elterngeldes.

von Sternenschnuppe am 03.10.2015, 14:34



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Alternative wäre zB auch, der Vater halbiert sein Elterngeld und nimmt 4 Monate Elternzeit. Geht aber in dieser Zeit halt Teilzeit arbeiten. Je nachdem ob Elterngeld oder Elterngeld Plus wird der Verdienst dann teils zum Elterngeld angerechnet. Er darf halt nur nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten um Elterngeld und auch Elternzeit-Ansprüche zu erfüllen. Oder man "pfeift" halt auf die Urlaubstage.

Mitglied inaktiv - 03.10.2015, 15:35



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

@Sternenschnuppe: wie meinst du das? Kind wird z.B. am 1.9.15 geboren und 2016 will der Vater im Juni und September Elternzeit nehmen. Die Frage ist nun, ob man immer den Lebensmonat nehmen muss, also 1.-30.6.16 und 1.-30.9.16 oder dies auch um einen Tag verschieben kann, damit der Urlaub nicht gekürzt wird. Wenn möglich, ob dies Auswirkungen auf das Elterngeld für diese beiden Monate hat.

von Chris81 am 03.10.2015, 17:49



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Für das EG muss man immer volle Lebensmonate nehmen. Da würde ich lieber auf die paar Urlaubstage verzichten

von sternenfee75 am 03.10.2015, 19:15



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Es geht hier wahrscheinlich um 4 Urlaubstage im Vergleich zu 2 Monaten frei - findest du nicht, dass man das einfach dann so hinnehmen sollte, nur weil das Kind "blöderweise" am 1. zur Welt kam??

von malini am 03.10.2015, 22:22



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Ich habe die Frage verstanden. 02.-01. ist aber kein Lebensmonat bei Geburt am 01. Da sind die Urlaubstage weg. So wie bei den Frauen eben auch in Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 03.10.2015, 22:37



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

@malini: Du hast Recht, es geht "nur" um 5 Tage, aber es war auch nur eine Frage da sowohl ich froh wäre eine Woche mehr mein Kind "rund um die Uhr" zu sehen und meine Frau hätte sich sicher auch gefreut :-)

von Chris81 am 03.10.2015, 23:59



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich hatte heute bei unserer EG-Stelle nachgefragt. Hier heißt es, ich kann die 2 Monate anstatt vom 1.-30. auch vom 2.-1. nehmen. Der eine Tag würde dann in die Berechnung des EG für die 2x 4 Wochen eingerechnet. Jetzt ist die Verwirrung ganz komplett :-)

von Chris81 am 05.10.2015, 22:13



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

DAS !!!! würde ich mir dann schriftlich geben lassen.

Mitglied inaktiv - 05.10.2015, 22:30



Antwort auf: Elternzeit ungleich Lebensmonate des Kindes

Ja das auf jeden Fall. Aber auf der anderen Seite klingt es schon logisch wenn ich länger darüber nachdenke. Mein Fehler war glaube ich, dass ich EG und EZ immer in Verbindung miteinander gesehen habe. Aber das EG ist immer auf den Lebensmonat des Kindes bezogen, in unserem Fall also vom 01.-30. des Monats, aber die EZ kann ich doch frei wählen. Andersrum ist es noch deutlicher: Geburt ist z.B. an einem 10., also EG Bezug immer vom 10.-09. gerechnet. Jetzt gibt es doch sicher viele Arbeitgeber, die möchte das ihr Mitarbeiter seine EZ auf den Kalendarmonat bezieht.

von Chris81 am 05.10.2015, 23:40



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit nur volle Lebensmonate?

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 25.10.2012 geboren. Ich möchte Elterngeld für 12 Monate beziehen, unabhängig davon aber etwas länger, nämlich bis zum 31.10.2013 Elternzeit nehmen. Mein Arbeitgeber behauptet, Elternzeit könne ebenfalls nur für volle Lebensmonate beansprucht werden und hat meine Elternzeit bis zum 31.10.2013 abgelehnt (ak...


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...


Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...


Brückenteilzeit durch Elternzeit unterbochen - Erneute Beantragung

Hallo, ich habe eine Frage und komme leider durch googlen nicht weiter. Ich habe von 01.02.22 bis 01.02.24 Brückenteilzeit beantragt. Am 30.09.22 bin ich dann in Elternzeit mit meinem zweiten Kind gegangen. Nun arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bis 30.09.24. So, meine Brückenteilzeit ist ja dann nicht mehr gültig nach der Elternzeit, ode...


Elternzeit als Arbeitslose

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe auf Ende Mai auf ärztlichen Rat meine Arbeitsstelle gekündigt. Ich habe bisher nichts Neues gefunden, bin aber schon als arbeitssuchend gemeldet und bewerbe mich fleißig. Ich habe 2 kleine Kinder mit 3 und 5 Jahren und würde gerne einen Teil meiner Elternzeit ab Juni nehmen. Gibt es die Möglichkeit dies bei ...


Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu...


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...